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Trotz Handicap zum Erfolg


Rund zwölf Prozent der Studierenden an Schweizer Unis sind behindert oder chronisch krank. Im Studienalltag stossen sie auf zahlreiche Probleme – von der Suche nach einem Assistenten bis hin zu fehlenden Rampen auf dem Weg zum Hörsaal. Doch ihre Situation scheint sich nun endlich zu bessern.


Von:
Alice Werner

Wie hoch die Zahl der Schweizer Studierenden mit Behinderung tatsächlich ist, weiss niemand ganz genau, denn die Deklaration einer Behinderung beziehungsweise einer chronischen Erkrankung bei der Online-Semestereinschreibung ist freiwillig. Im Herbstsemester 2008 haben an der Universität Zürich 133 Studierende ihre Behinderung angegeben – wie viele Betroffene sich aber nicht gemeldet haben, ist ungewiss. Eine exakte Prozentzahl zu eruieren ist auch deshalb schwer, da der Grad, ab dem eine körperliche oder psychische Beeinträchtigung als Behinderung einzustufen ist, individuell sehr unterschiedlich ausfallen kann. „Auch die Palette an chronischen Krankheiten ist sehr vielfältig“, sagt Olga Meier-Popa. Als Sprecherin der Beratungsstelle Studium und Behinderung der Universität Zürich ist Meier-Popa mit den Anliegen behinderter oder chronisch kranker Studierender betraut. „Unsere Dienste werden gut aufgenommen. In den letzten vier Monaten konnten wir 41 Studierenden helfen.“

Die Angebote reichen dabei von einer allgemeinen Beratung über die Vermittlung von Hilfsmitteln oder Assistenten bis hin zu einer individuellen Begleitung während des Studiums und einer Starthilfe beim Einstieg ins Berufsleben. „Wie sehr sich jemand helfen lässt, hängt von Persönlichkeit und physischer Verfassung ab“, meint Karen. „Da ist jeder anders gestrickt, das ist ja ganz normal. Jeder Mensch besitzt unterschiedliche Fähigkeiten, ist mehr oder weniger selbständig. Nur fällt dies, wenn man eine Behinderung hat, eben stärker ins Gewicht.“ Karen studiert im sechsten Semester Erziehungswissenschaften an der Uni Zürich und ist stark sehbehindert. Derzeit bereitet sie sich auf ihren Bachelor vor. Dabei hat sie zwei Möglichkeiten, sich die relevante Studienliteratur zugänglich zu machen: Entweder eine Kommilitonin spricht ihr auf Kassette, oder sie lädt sich den Stoff in elektronischer Form aus dem Internet herunter. „Eine Sprachausgabe am Computer liest mir dann den Lernstoff vor. Diese Möglichkeit ist mir lieber, da muss ich nicht ständig jemanden um einen Gefallen bitten.“ Eine wirkliche Freundin hat Karen an ihrer Hochschule noch nicht gefunden.
 
Studieren auf Rädern
Montags geht Michael allein zur Uni. Über eine Rampe kann er ins Hauptgebäude der ETH Zürich rollen, die grosse Flügeltür öffnet sich automatisch. Der Fahrstuhl bringt ihn dann direkt zu seinem Seminar über „Planungsmethodik“. „Dienstags und donnerstags ist es aber nicht so easy.“ Da muss der junge Mann mehrmals Gebäude und Räumlichkeiten wechseln und hat längst nicht überall freie Fahrt. „Man glaubt gar nicht, wie sehr Architekten Stufen und Treppen lieben“, sagt Michael nachsichtig. Manchmal sind die Hürden auf dem Weg zum Hörsaal aber ganz banal. „Es gibt zum Beispiel einfach nicht genügend Veloständer. Die wahllos vor den Uni-Eingängen geparkten Velos werden für mich dann zum Hindernisparcours.“ An diesen Tagen wird Michael von seinem Assistenten Jost begleitet, einem Kommilitonen, der sich nach dem Motto „Jeden Tag eine gute Tat“ ein bisschen dazu verdient.
 
Helfer wie Jost unterstützen Studierende mit Behinderung in ihrem gesamten Uni-Alltag, organisieren ihren Schützlingen einen barrierefreien Weg zur Vorlesung, verhandeln mit Professoren und Beratungsstellen Sonderregelungen aus, sorgen für psychischen Beistand und stellen sich in der Mensa auch mal um ein Mittagessen an. Und wie haben Michaels Mitstudierende auf seinen „Rolli“ reagiert? Der angehende Geoplaner überlegt: „Berührungsängste gab es anfangs schon. Viele wissen einfach nicht, wie sie sich verhalten sollen oder helfen können. Man muss einfach den Mund aufmachen und erklären, wo im Einzelnen die Schwierigkeiten liegen für einen wie mich. Kommunikation ist alles.“ Nächstes Jahr beendet Michael seinen Master in Raumentwicklung und Infrastruktursysteme: „Schade. Trotz der einen oder anderen Benachteiligung hatte ich hier eine tolle Zeit. Nun wird es schwierig, einen Job zu finden.“
 
Studierende mit Behinderung leisten mehr
Bereits seit einigen Jahren verfügt die Schweizerische Rechtsordnung über Instrumente, die eine Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen beseitigen sollen. 2004 trat etwa das sogenannte Behinderungsgleichstellungsgesetz in Kraft, das die Rechts- und Chancengleichheit aller Menschen fordert. Auch kantonale Gesetze verpflichten ihre öffentlichen Institutionen, also auch ihre Hochschulen, die Bedürfnisse behinderter Studierender zu berücksichtigen. Bis Ende 2010 müssen die Unis des Kantons Zürich nachweisen, dass dem „Anspruch auf benachteiligungsfreien Zugang zu Dienstleistungen der Hochschulen“ Genüge geleistet wurde. „Die Universität Zürich ist in der Pflicht, bis dahin nicht nur die bauliche Zugänglichkeit aller Räume herzustellen, sondern auch andere strukturelle Barrieren zu beseitigen“, sagt Olga Meier-Popa. Im Rahmen des Disability Statements der Uni Zürich wird als ein weiterer wichtiger Punkt die flexible Anpassung der Lehr-, Lern- und Arbeitsbedingungen an individuelle Bedürfnisse behinderter Menschen festgelegt. So müssen zum Beispiel technische Vorrichtungen wie Höranlagen und Grossbildschirme zur Verfügung stehen und ausreichend Gebärdensprachendolmetscher und Vorlesekräfte eingestellt werden. Auch die Bibliotheken sollen nachgerüstet werden, denn blinde oder körperbehinderte Studierende benötigen für ihre wissenschaftlichen Arbeiten besondere Notebooks mit Vergrösserungssoftware oder Spezialtastaturen, Blindenschriftschreibmaschinen und Brailledrucker.
 
Wie bewusst sich die Universität Zürich mit dem Thema auseinandersetzt, zeigt der im Oktober 2008 eingereichte „Antrag zur Verankerung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderung in der Universitätsordnung“. „Die Durchsetzung dieses Antrags würde dann wohl endlich zu einem Nachteilsausgleich hinsichtlich der Studienzulassung, des Arbeitspensums sowie der Studien- und Prüfungsmodifikationen führen“, ist Karen zuversichtlich. Viele Studierende mit Behinderung oder einer chronischen Erkrankung können ihre Uni-Prüfungen nicht in der Form ablegen, wie es die Prüfungsordnung vorsieht. Sie benötigen oft länger für das Lesen und Beantworten der Klausuraufgaben oder können wegen Sprach- oder Hörbeeinträchtigungen keine mündlichen Prüfungen ablegen. Zwar gewähren die Prüfungsämter auf Antrag eine Zeitverlängerung bei Klausuren oder beim Anfertigen der Abschlussarbeiten, eine umfassende Anpassung der Prüfungsbedingungen nach dem Prinzip der Chancengleichheit steht bislang aber noch aus. Nicht vergessen darf man zudem den Mehraufwand, mit dem jeder Studierende mit Behinderung täglich konfrontiert wird: Neben dem üblichen Studienalltag müssen viele Betroffene auch noch ihre Pflege organisieren, nach Assistenzkräften suchen, Anträge auf finanzielle Unterstützung schreiben oder einen behindertengerechten Wohnplatz finden. „Eigentlich ist man den ganzen Tag mit Organisieren und Planen beschäftigt, wie man die verschiedenen Hürden am besten überwinden kann“, stellt Karen abschliessend fest. „Wer als behinderter Hochschüler sein Studium erfolgreich beendet, hat definitiv mehr geleistet als andere Uni-Absolventen.“
 
Portal für Studium für Menschen mit Behinderung: www.uniability.ch
Beratungsstelle Studium und Behinderung der Uni Zürich www.disabilityoffice.uzh.ch
 
 
Der Artikel erschien im 'SCROGGIN-career' Ausgabe Nummer 5 - 2009.

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